Aktualisiert am 12. August 2021 von Kornelia Rendigs

Rentenpflicht für Selbständige und Freiberuflerinnen: Was Sie jetzt beachten sollten
Die Pläne zur Altersvorsorge bzw. Rentenpflicht für Selbstständige und Freiberuflerinnen sind nicht neu. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wollte ursprünglich bereits Ende 2019 eine entsprechende Gesetzesvorlage einbringen, in der die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler geregelt werden sollte. So war es auch 2018 im Koalitionsvertrag zwischen Unionsparteien und SPD ausgehandelt. worden.
Bedingt durch Verzögerungen beim Gesetzentwurf für die Grundrente konnte der Zeitpunkt für das „Gesetz zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung“ jedoch nicht eingehalten werden. Dann kam es zu weiteren Verzögerungen aufgrund der Corona-Pandemie.
Wann kommt die Rentenpflicht für Selbständige und Freiberuflerinnen?
Absehbar ist, dass Hubertus Heil sein Vorhaben auch 2021 nicht mehr auf den Weg bringen wird – jedenfalls nicht bis zur Bundestagswahl im September. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Ein Eckpunktepapier aus Heils Ministerium gibt es inzwischen bereits. Gemäß diesem soll die neue Rentenpflicht für Selbständige und Freiberuflerinnen ab 2024 gelten. Die obligatorische Altersvorsorge soll dabei „gründerfreundlich ausgestaltet sein“. Was auch immer dies bedeuten mag.
Wen betrifft die Rentenpflicht?
Die Rentenversicherungspflicht betrifft alle Menschen, die nicht bereits obligatorisch rentenversichert sind, wie beispielsweise die Versicherten der berufsständischen Versorgungswerke. Alle künftig selbstständig arbeitenden Menschen sowie alle Selbstständigen unter 35 Jahren.
Kann eine Unternehmerin nachweisen, dass sie bereits eine insolvenzsichere Vorsorge hat, kann sie sie per Opt-out auch privat vorsorgen. Zudem solle die Pflicht so gestaltet sein, dass speziell Existenzgründerinnen nicht mit zu hohen Lasten zu Beginn ihrer Selbstständigkeit konfrontiert werden.
Welche Vorgaben bestehen für die Rentenpflicht für Selbständige?
Mit Inkrafttreten der neuen Regelung müssen alle betroffenen Selbständigen zwischen
- der gesetzlichen Rentenversicherung,
- der privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente oder
- einem Versorgungswerk (wie beispielsweise Ärztinnen, Anwältinnen oder Steuerberaterinnen) wählen.
Die Vorsorgeform muss insolvenz- und pfändungssicher sein.
Außerdem muss eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus erzielt werden können. Dieses liegt derzeit bei durchschnittlich 800 Euro im Monat.
Der erste Grundstein für eine verlässliche Rentenversicherung wurde im Januar 2021 mit der Einführung der Grundrente gelegt.
Selbst wenn sich der Gesetzentwurf zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige nun verzögert hat, gilt es als wahrscheinlich, dass er mit der nächsten Koalition kommen wird. Die Mehrheit der Parteien jedenfalls sieht Handlungsbedarf bei der Vorsorgepflicht.
Was bringt die Rentenpflicht für Selbständige?
Als Begründung für die Einführung einer Rentenpflicht für Selbständige wird von Politikern argumentiert, dass viele Selbstständige entweder gar nicht -oder nur unzureichend für den Ruhestand vorsorgen.
Laut dem Altersvorsorgebericht der Bundesregierung 2016 verfügt fast die Hälfte der Selbständigen im Rentenalter über ein Nettoeinkommen von weniger als 1.000 Euro, private Vorsorge eingerechnet.
Bei Beschäftigten sind es nur rund ein Drittel. Selbständige haben dementsprechend ein höheres Risiko, später in Altersarmut zu landen. Allerdings ist bei ihnen auch die Streuung der Alterseinkommen sehr viel größer.
Laut Bericht haben Selbständige mit 1.435 Euro sogar ein deutlich höheres Durchschnittseinkommen im Ruhestand als Arbeiter und Angestellte mit 1.316 Euro.
Problem Solo-Selbständige
Problematisch sieht es hauptsächlich bei den Solo-Selbständige aus. Das sind die Selbständigen, die keine Angestellten haben. Unter diesen gibt es eine relativ große Gruppe, deren Selbständigkeit als prekär bezeichnet werden muss.
Fast 30 Prozent von ihnen leben von einem Nettoeinkommen von weniger als 1.100 Euro im Monat. Dazu gehören Berufsgruppen wie Taxifahrer*innen, Volkshochschullehrer*innen, Grafiker*innen, Friseur*innen oder Haushaltshilfen. Bei ihnen besteht allerdings auch die Gefahr, dass eine Altersvorsorge-Pflicht sie gleich ganz zur Aufgabe ihrer Tätigkeit zwingen wird und sie dadurch in Harz IV landen.
Die Löcher in der gesetzlichen Rentenkasse oder das „Geschmäckle“ der Rentenpflicht für Selbständige
Die Einführung der Rentenversicherungspflicht für Selbständige hat neben der politisch-paternalistisch empfundenen Fürsorgepflicht noch eine andere Facette: Es drohen „schockartig steigende Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2025“, warnt der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums in einem jüngst erstellten Gutachten.
Darin wird nun sogar geraten, das Rentenalter auf 68 Jahre anzuheben bzw. an die steigende Lebenserwartung anzupassen. Sonst müssten die Steuerzuschüsse zur Rente drastisch erhöht werden – und zwar zulasten von Zukunfts-Investitionen in Bildung oder digitale Infrastruktur.
Um eine Schieflage der gesetzliche Rentenversicherung zu verhindern, empfiehlt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Selbstständige zukünftig in die Rentenkasse mit einzubeziehen. „Je mehr einzahlen, desto besser für die Stabilität der Rentenkasse“.
Fazit und Empfehlung für Ihre Altersvorsorge:
Egal, wie die Diskussion und vor allem die Wahl nun ausgehen werden: Sie sollten Ihre Ruhestandsplanung lieber in die eigenen Hände nehmen.
Welche Vorsorgestrategie am besten zu den persönlichen Wünschen und dem finanziellen Rahmen passt, ist pauschal schwer zu sagen. Um wirklich abschätzen zu können, wie die Absicherung im Ruhestand aussehen könnte, sollte oder müsste, hilft nur eine Altersvorsorge- und Finanzplanung. Dabei werden die aktuellen Zahlen analysiert und Hochrechnungen vorgenommen. Bei diesen wiederum werden Steuern, Krankenversicherungsbeiträge und auch die Inflation berücksichtigt.
Erst dann ist es möglich, die eigene Vorsorgestrategie auszuloten, um so die beste Absicherung für den sorgenfreien Ruhestand zu finden.
Die Altersvorsorge- und Finanzplanung ist eine Honorarleistung. Den aktuellen Stundensatz teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. Gern stehe ich Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch zur verfügung.
Die Planung erfolgt auf Honorarbasis zum jeweils aktuellen Stundensatz.
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Meine Person:
Kornelia Rendigs, Ihr Frauen-Finanzcoach: Diplom-Ökonomin Leibniz Universität Hannover, Ruhestandsplanerin, zertifizierte Vorsorgeberaterin (Duale Hochschule BW Karlsruhe), FCM Finanz Coach, seit 26 Jahren als Frauen-Finanzberaterin tätig, davon seit 17 Jahren selbstständig im eigenen Unternehmen.
Beratung und Coaching für Frauen sind meine große Leidenschaft, ebenso wie mein Interesse an wissenschaftlichen Themen: passives Investment, Finanzpsychologie und Financial Behaviour. Vorsorge-Themen und Versicherungen gehören für mich zum Pflichtprogramm, denn finanzielle Absicherung ist für Frauen genauso wichtig wie für Männer. Natürlich gehören regelmäßige Fortbildungen und Marktüberblick selbstverständlich dazu.
Meine Mission:
Mein Ziel ist es, Sie als Frau für Finanzthemen zu begeistern und Ihre Entscheidungssicherheit bei Finanzentscheidungen zu verbessern. Dazu gehört für mich auch, mit Mythen und Mysterien aufzuräumen und natürlich nicht jedem Trend und jeder Herde nachzulaufen. Damit Sie sich informiert und sicher fühlen, um gute Finanzentscheidungen zu treffen.
Mit der Ausbildung zum FCM Finanz Coach habe ich vor einigen Jahren eine Möglichkeit gefunden, meine Kundinnen in ihrer Selbstwirksamkeit, Zielstrebigkeit und Entscheidungssicherheit zu stärken zu ermächtigen.
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